Team für komplexe Fälle
Wenn Jugendhilfe zum Kraftakt wird
Junge Menschen mit herausforderndem Verhalten stellen Jugendämter vor große Probleme. Einige Kommunen gehen neue Wege, um diese besser zu lösen.
Benni wütet. Sie schlägt, schreit, schimpft, bespuckt einen Erzieher und wirft Spielzeug gegen eine Tür, bis das Glas Risse bekommt. Eine Szene aus dem Spielfilm „Systemsprenger“ von Nora Fingscheidt, der im Jahr 2019 mit Erfolg in den Kinos lief. Darin geht es um die neunjährige Benni, ein aufgewecktes, aber traumatisiertes Mädchen, das wegen seiner Wutausbrüche Pflegefamilien, Wohnheime und die Schule wechseln muss.
Bennis Geschichte ist fiktiv, aber realitätsnah. Nora Fingscheidt hat jahrelang für ihr Drehbuch recherchiert, auch in Einrichtungen der Jugendhilfe. Ihr international ausgezeichneter Film lenkte den Blick auf ein Phänomen, das bis dahin fast nur in Fachkreisen bekannt war: auf Fälle, in denen junge Menschen mit ihrem „herausfordernden Verhalten“ auch professionelle Hilfesysteme an ihre Grenzen bringen. Diese Fälle sind zwar sehr selten, haben aber immer wieder immense Folgen, zum einen für das Kind und zum anderen für alle, die für es verantwortlich sind. Wenn junge Menschen wiederholt sich selbst oder andere in Gefahr bringen, sucht das Jugendamt irgendwann händeringend nach einer neuen passenden Unterbringung. Manchmal müssen die Ämter mehr als 200 Einrichtungen bundesweit kontaktieren, bis sie endlich einen Platz finden, berichten das LWL-Landesjugendamt Westfalen mit Sitz in Münster sowie kommunale Jugendämter.
Je öfter solche Hilfsmaßnahmen zudem bei einem Kind scheitern, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auch bei einer neuen Hilfe nicht funktioniert – und diese zugleich teurer wird als die vorherige. Fachleute sprechen hier von „komplexen Jugendhilfefällen“, „eskalierten Fällen“ oder vom „Hochrisiko-Klientel“. In einer breiteren Öffentlichkeit ist spätestens seit Fingscheidts Spielfilm auch der Begriff „Systemsprenger“ (Hier: zum Kurzbeitrag „Der Begriff Systemsprenger“) ebenso geläufig wie umstritten. Menno Baumann, Professor für Intensivpädagogik in Düsseldorf, der auch Nora Fingscheidt wissenschaftlich beraten hat, bezeichnet damit ausdrücklich nicht die Kinder und Jugendlichen selbst. Er versteht unter dem Begriff „Systemsprenger“ vielmehr „ein Prozessgeschehen. Wenn die Logik des Hilfesystems aus Jugendhilfe, Psychiatrie und Schule nicht mit der Eigenlogik des jungen Menschen zusammenpasst und wenn Hilfe einem Kind einfach nicht hilft“. (Hier: zum Interview mit Menno Baumann)
Landkreistag schlägt Alarm
Doch egal wie man solche Fälle nennt – das Thema „herausforderndes Verhalten“ diskutieren längst nicht mehr nur Wissenschaft, Jugendämter und Jugendhilfe-Einrichtungen. Es ist auch in der Politik und in den Verwaltungsspitzen zahlreicher Städte und Kreise angekommen – und vielerorts drängt es. Laut einer Umfrage unter den Mitgliedern des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) im Frühjahr 2026 gibt es immer mehr Fälle von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten, die von familiären, institutionellen und gesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen nicht mehr ausreichend erreicht werden. „Wir beobachten eine deutliche Zunahme dieser Fälle, die für die betroffenen Kreise mit erheblichen fachlichen und finanziellen Belastungen verbunden sind und durch die örtlichen Jugendämter kaum steuerbar sind“, erklärte der Vorsitzende des Jugendausschusses des LKT NRW, Landrat Markus Ramers (Kreis Euskirchen). Die Kosten belaufen sich vielfach auf rund 50.000 Euro pro Monat und Fall, in Einzelfällen sogar auf über 100.000 Euro monatlich. Die zuständigen kommunalen Jugendämter müssen diese Kosten in der Regel selbst tragen. Besonders für kleinere Jugendämter können solche komplexen Fälle zu einer großen Herausforderung werden.
Von den 186 Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen seien „bei Weitem nicht alle betroffen, sagte Dr. Matthias Menzel vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen im September 2025 im Jugendausschuss des NRW-Landtags. „Aber die, die betroffen sind – es gibt natürlich auch welche, die mehrfach betroffen sind –, haben massive Probleme und auch mit massiven Kosten zu kämpfen.“
Gibt es solche Fälle mit besonders herausfordernden Kindern und Jugendlichen tatsächlich immer öfter? In Gesprächen mit Lehrkräften von Förderschulen, mit Jugendämtern und Jugendhilfe-Einrichtungen stellt sich heraus, dass vor allem komplexe Fälle zunehmen. Bei diesen Kindern und Jugendlichen kommen oft mehrere Probleme zusammen: sei es eine Traumatisierung, eine kognitive Beeinträchtigung oder auch Drogenkonsum, was dann eine fachlich passende Betreuung umso schwieriger macht. Die NRW-Landesregierung teilte im Mai 2026 auf eine Kleine Anfrage mit, dass die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik keine Daten erhebt, wie viele Fälle wiederholt an den Hilfesystemen scheitern. Zwar werden im Rahmen der Statistik die erzieherischen Hilfen einschließlich unplanmäßiger Beendigung erfasst, jedoch sei es nicht möglich, die Verläufe mehrerer Hilfen je Kind darzustellen, da die Statistik keine Merkmale zur Identifikation einzelner Individuen enthält, heißt es. Das Kinder- Jugend- und Familienministerium wisse vereinzelt von Fällen, in denen die Suche nach einer geeigneten Unterbringung aufgrund der besonders herausfordernden Verhaltensweisen des jungen Menschen schwierig ist. Es habe jedoch keine Erkenntnisse darüber, „ob sich diese Fälle durch wiederholtes Scheitern an den Hilfesystemen auszeichnen“.
Auch wissenschaftlich fundiert lässt sich eine Zunahme komplexer Fälle nicht belegen, sagt der Bochumer Intensivpädagoge Prof. Holger Wendelin. Er gibt zu bedenken, dass die Zahl von der Definition der „komplexen Fälle“ abhängt und welche Fälle man dazuzählt.
Nur wenige Intensivfälle
Prof. Menno Baumann, der seit mehr als 20 Jahren zu diesem Thema forscht, sieht solche Dynamiken „bei etwa fünf bis acht Prozent der Kinder in der stationären Jugendhilfe“. Die Zahl der Fälle schätzt er auf ungefähr 5000 bis 8000 Kinder in Deutschland. Für die „allermeisten von ihnen“ könnten jedoch Lösungen gefunden werden, wenn die Fachleute die Fälle tiefergehend verstehen und daraus individuelle Hilfen ableiten, so Baumann.
Das bedeutet: Die jungen Menschen benötigen in diesen Fällen oft eine intensive Individualmaßnahme wie eine Eins-zu-Eins-Betreuung. Eine Aufnahme in bestehende Wohngruppen ist für sie in der Regel nicht möglich, zum Beispiel aufgrund massiver Bindungsstörungen oder wegen fremdgefährdenden Verhaltens. Und auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist für sie dauerhaft kein geeigneter Ort, weil diese akute psychische Erkrankungen behandelt.
Der Freitagnachmittag
Für ein Jugendamt ist es häufig ein großes Problem, wenn dort an einem Freitagnachmittag – und das ist Berichten zufolge gar nicht unüblich – eine Jugendhilfeeinrichtung ein Kind meldet, das sie wegen eskaliertem Verhalten nicht mehr betreuen kann bzw. will. Das Jugendamt ist in diesem Fall verantwortlich. Doch wohin so kurzfristig mit einem jungen Menschen, wenn alle Plätze in den entsprechenden Einrichtungen wie üblich voll belegt sind? So ist auch von Fällen zu hören, in denen Kinder aus der Not geboren kostspielig mit einem Sicherheitsdienst im Hotel untergebracht werden.
Kompliziert wird es, wenn das Kind mit herausforderndem Verhalten eine Mehrfach-Behinderung hat: wenn zum Beispiel eine Autismus-Spektrum-Störung vorliegt, kombiniert mit einer Intelligenzminderung oder einer durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft verursachten Fetalen Alkohol-Spektrumstörung. Diese Kinder benötigen besondere Unterstützungsangebote und fachliche Betreuung. In Westfalen-Lippe gibt es für Kinder und Jugendliche mit Behinderung insgesamt 1170 Plätze an 35 Standorten. 49 Plätze davon können bei selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten „fakultativ geschlossen“ werden, das bedeutet, dass es Sicherheitsmaßnahmen gibt, um den jungen Menschen und sein Umfeld zu schützen. Laut einer Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Köln aus dem Jahr 2022 sei die Versorgungssituation bei Regelplätzen von Wohneinrichtungen in NRW ausreichend. Diese Bewertung hat nach Angaben der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland weiterhin Bestand: In der „absolut überwiegenden Anzahl der Fälle“ gelinge es, eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Nur in Einzelfällen sei die Sicherstellung der Versorgung ein zeitintensiver Prozess.
Eine der Kernfragen für Betreuung und Therapie eines jungen Menschen ist, wer die Kosten übernimmt. Bei komplexen Fällen greifen hierzulande oftmals die Regelungen verschiedener Sozialgesetzbücher. Häufig geht es um Schnittstellen zwischen der Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch SGB VIII), der Psychiatrie (SGB V) oder auch der Eingliederungshilfe (SGB IX), die zu Unklarheit bis hin zu Uneinigkeit führen, welche Einrichtung die Maßnahmen bezahlt. Das bedeutet: Je umfangreicher der Bedarf eines jungen Menschen ist, umso mehr potentielle Leistungsträger kommen dazu, um diese Bedarfe inhaltlich und finanziell zu decken: Das Jugendamt, wenn es um eine Inobhutnahme oder um Bedarf aufgrund einer seelischen Behinderung oder bei pädagogischem Bedarf der jungen Menschen geht. Die Krankenkasse bei einer psychischen Erkrankung. Die Träger der Eingliederungshilfe, wenn die Betroffenen zusätzlich eine körperliche oder geistige Behinderung haben. Welcher Leistungsträger dann parallel bzw. vor- oder nachrangig zuständig wird, vor allem finanziell, darüber kann Streit entstehen.
Wichtige Vernetzung
„Die Vernetzung der Akteure ist wichtig. Die multiprofessionellen Fallgespräche sind aufwändig, aber man kann mit ihnen auch viel Zeit sparen." Dr. Astrid Schmidt, stellvertretende Ärztliche Direktorin der LWL-Universitätsklinik Hamm
Dortmund hat eine „Feuerwehr der Jugendhilfe“
Doch wo könnten Lösungen für die komplizierten Fälle liegen? Die Stadt Dortmund geht zum Beispiel seit 2024 einen Weg, der bundesweit auf Interesse stößt: In der Ruhrgebietsstadt arbeiten freie und öffentliche Jugendhilfe in der „Koordinierungsstelle für sog. Systemsprenger*innen Dortmund“ (KoSyDo) zusammen. Nach Vorbild ähnlicher Einrichtungen in Hamburg und Berlin unterstützt diese den Allgemeinen Sozialen Dienst des Dortmunder Jugendamts, indem sie bei einem hochkomplexen Fall ein „Team auf Zeit“ zusammenbringt: Das besteht aus Fachkräften aus Jugendamt, Jugendhilfe und Psychiatrie, von Förderschulen, der Polizei sowie aus Personen aus dem sozialen Umfeld des Jugendlichen, für den eine passende Hilfe gesucht wird. „Gemeinsam schauen wir auf einen Fall und versuchen zu verstehen, warum ein junger Mensch sich herausfordernd verhält. Ziel ist es, die Eskalationsspirale zu unterbrechen“, erklärt KoSyDo-Leiter Martin Caspary (Hier: zum Interview mit Martin Caspary).
Was neu in Dortmund ist: Ein Kriseninterventionsteam unterstützt den jungen Menschen unmittelbar in einer akuten Situation. Damit verschafft es dem Hilfesystem Zeit, um die Situation zu bewerten und wieder handlungsfähig zu werden. „Wir nennen es gerne die Feuerwehr der Jugendhilfe. Die Feuerwehr arbeitet auch dann, wenn es gerade nicht brennt. Und wenn es brennt, ist sie sofort da“, sagt Martin Caspary.
Die Stadt Dortmund hat mit ihrer Koordinierungsstelle gute Erfahrungen gemacht und das Projekt nun verstetigt, das zunächst auf drei Jahre ausgelegt war: Ende Mai 2026 stimmte der Rat der Stadt für eine Fortsetzung. Der sogenannte „Dortmunder Weg“ wird auch in der Fachwelt empfohlen. „Dortmund ist mit Mut und Investitionen vorangegangen“, sagt der Intensivpädagogik-Experte Menno Baumann. „Ich sehe es als Aufgabe des Landes, auf Landesebene so ein Projekt zu etablieren und als Angebot für Jugendämter einzuführen. Berlin und Hamburg machen damit gute Erfahrungen. Jetzt sollte man schauen, wie man das NRW-weit ausrollen könnte.“
Die Fokusgruppe, organisiert durch das LWL-Landesjugendamt und LWL-Dezernat für Krankenhäuser und Gesundheitswesen mit Vertreter:innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie, plädiert bei komplexen Fällen dafür, Zeit in ein tiefergehendes Fallverstehen und in systemübergreifende Netzwerke zu investieren: „um das Rad anzuhalten, das sich bei eskalierten Fällen häufig mit zunehmender Schnelligkeit dreht“. Als eins von mehreren Praxisbeispielen nennt die Fokusgruppe die „KoSyDo“.
Kommunen bilden Netzwerke
Multiprofessionelle Teams, die mit verschiedenen fachlichen Perspektiven gemeinsam nach den besten Lösungen für komplexe Jugendhilfefälle suchen, gibt es auch in anderen Städten und Kreisen: In Münster koordiniert das Jugendamt die „Schnittstelle für systemherausfordernde Jugendliche“. Das Bündnis aus freien Trägern, LWL, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gesundheitsamt, Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei kommt alle sechs bis acht Wochen zusammen, um „als Verantwortungsgemeinschaft Hilfsmöglichkeiten für herausfordernde Kinder und Jugendliche zu finden“. Benedikt Lütke Glanemann vom Jugendamt der Stadt Münster sieht mehrere Vorteile: „Durch die Vorstellung der Fallkonstellationen verbleibt die Verantwortung nicht nur bei einem zuständigen Träger. Wir haben im Rahmen dieser Verantwortungsgemeinschaft mehr Handlungsoptionen und es können besser präventive und frühzeitige Entlastungsmaßnahmen gefunden werden.“
Ein ähnliches Modell gibt es in Hamm mit „Perspektive+“: Unter Führung des Jugendamtes treffen sich Mitarbeitende von verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe sowie aus der LWL-Kinder- und Jugendpsychiatrie in Situationen, in denen Jugendliche akut nicht untergebracht werden können, um gemeinsam ein Konzept für eine Übergangsbetreuung zu finden. „Die Vernetzung der Akteure ist wichtig. Die multiprofessionellen Fallgespräche sind aufwändig, aber man kann mit ihnen auch viel Zeit sparen“, sagt die Kinder- und Jugendpsychiaterin Dr. Astrid Schmidt, stellvertretende Ärztliche Direktorin der LWL-Universitätsklinik Hamm.
Doch nicht alle Städte und Landkreise brauchen eigene Koordinierungsstellen, meint Prof. Menno Baumann. Insbesondere im ländlichen Raum könne man sich dafür zusammenschließen. Eine regionale Kooperation für komplexe Jugendhilfefälle gibt es zum Beispiel im Südosten Niedersachsens: Die Landkreise Goslar, Hildesheim, Wolfenbüttel und Helmstedt sowie die Stadt Salzgitter haben den AWO Bezirksverband Braunschweig beauftragt, für sie das „Wohnangebot zur Perspektivklärung“ zu betreiben. Dafür ist im Jahr 2023 stationäres Jugendhilfe-Setting in Goslar mit fünf Plätzen eingerichtet worden, von denen jedes der beteiligten Jugendämter jeweils einen Platz belegt. „Junge Menschen werden in diesem stationären Wohnangebot versorgt, bis sich ihre Notsituation aufgelöst hat und die weitere Perspektive geklärt ist“, sagt Nils Borkowski vom AWO Bezirksverband Braunschweig. Das Ziel des Angebots: zunächst die jungen Menschen in der akuten Krise begleiten, danach sie zu befähigen, auf Dauer selbstständig leben zu können. Durchschnittlich seien die Jugendlichen ein Jahr in der Einrichtung, sagt Borkowski. „Das Modell ist sehr empfehlenswert für Jugendämter mit wenig personeller Power.“
LWL-Landesjugendamt bietet Arbeitshilfe
Die beim LWL angesiedelte Fokusgruppe rät Kommunen ebenfalls, stärker trägerübergreifend zusammenzuarbeiten und Kooperationsnetzwerke zu bilden, in denen freie und öffentliche Jugendhilfe, die Psychiatrie und weitere Partner in Fallkonferenzen bei komplexen Verläufen nach individuellen Lösungen suchen. Die von LWL-Schul- und Jugenddezernentin Birgit Westers im Juni 2026 im Landesjugendhilfeausschuss vorgestellte „Arbeitshilfe. Zusammen handlungsfähig bleiben – Umgang mit eskalierten Fällen“ führt konkrete Schritte auf, wie Kommunen dabei vorgehen können (hier: Link zur Arbeitshilfe).
Wie sich die Situation für besonders verhaltensauffällige Menschen mit Behinderungen verbessern lässt, ist wiederum Thema der Beratenden Arbeitsgemeinschaft (AG) „Herausforderndes Verhalten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“. Diese AG haben die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) 2024 gegründet mit Fachleuten aus LWL und LVR, NRW-Ministerien, Kommunalen Spitzenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege, Wissenschaft, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, die Rahmenbedingungen für herausforderndes Verhalten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu analysieren und Handlungsempfehlungen zu formulieren, um die Situation zu verbessern. Wichtige Themen dabei sind Gewaltprävention, Umgang mit Sexualität und Krisenintervention. Auch die Frage, wie sich die Zusammenarbeit zwischen Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und Psychiatrie ausbauen lässt, spielt eine Rolle. Über die Ergebnisse der AG wird „Bindestrich“ demnächst berichten.
Annette Kiehl, Martin Zehren